Aktuelles

Das erste aktive Jahr!

Nachdem wir im April 2025 für den ersten Klienten tätig werden durften, wuchsen die Zahlen langsam, aber stetig.
Zum 31.12.2025 verzeichneten wir:
- 74 Mitglieder
- 11 Klienten
- 13 Helfer
Im Jahr 2025 wurden 85 Einsätze mit insgesamt 130 Stunden durchgeführt und mit oder für die Klienten 842 km gefahren.
Wir freuen uns, wenn wir in 2026 noch mehr für Sie tun dürfen und weitere Mitglieder, Klienten und Helfer gewinnen können!
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Seit März 2025 sind wir Mitglied im Netzwerk Nachbarschaftshilfe  e.V. mit Sitz in Freiburg

https://www.netzwerk-nachbarschaftshilfe.de/

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Historie

Einige Meilensteine im  Verein

Gründung

Die Nachbarschaftshilfe Obereschach e. V. wurde am 18. September 2024 gegründet.

In der Gründungsversammlung erklärten 25 Personen ihre Mitgliedschaft und beschlossen einen Vorstand aus 7 Personen.

 

Wir arbeiten ehrenamtlich und nicht gewinnorientiert. Die Kosten werden getragen durch Mitgliedsbeiträge, einem Stundensatz und der Übernahme von Fahrtkosten für Unterstützungstätigkeiten und durch Spenden.

 

Der Vorstand

Der aktuelle Vorstand besteht seit der Gründung am 18.09.2024 aus sieben Personen:

Vorsitzende: Simone Winterhalder

Stellvertretende Vorsitzende: Claudia Eisele

Kassiererin: Susanne Fischer

Schriftführer: Thomas Lehmann

Beisitzer: Barbara Haberer, Simone Roth, Ingo Friedrich

 

Als Rechnungsprüferinnen wurden gewählt: Bianca Weiß und Anette Hägele

Die Einsatzleitung hat: Thomas Vitt

 

 

Beiträge

Die in der Gründungsversammlung festgelegten Beiträge und Aufwandsvergütungen sind (Stand September 2024):

Mitgliedsbeitrag je Person: 20 Euro pro Jahr (auch für fördernde Unternehmen)

Der Mitgliedsbeitrag kann freiwillig und bis auf Widerruf gerne höher vereinbart werden.

Stundensatz für die Leistungen der Nachbarschaftshilfe: 14 Euro pro Stunde

(davon erhält der Helfer als Aufwandsentschädigung 12 Euro und 2 Euro gehen an den Verein)

Fahrtkosten mit oder für den Klienten: 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer
 

Hinweis: Wurde dem Klienten (der zu unterstützenden Person) ein Pflegegrad erteilt, so können monatlich bis zu 131 Euro als Entlastungsleistung für erbrachte Unterstützungsleistungen von der Pflegekasse bezogen werden.

 

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